Liebe Patienten,
gegenwärtig beeinträchtigt die Ausbreitung der SARS-CoV-2/COVID-19-Infektion alle Lebensbereiche und somit auch die zahnmedizinische Versorgung in erheblichem Umfang. Aufgrund der sich täglich ändernden Umstände und verschiedener Presseverlautbarungen gibt es eine Verunsicherung in der Bevölkerung, verbunden mit der Frage, ob zahnärztliche Praxen weiterhin geöffnet bleiben. Niemand muss im Moment aus Gründen des Infektionsschutzes Befürchtungen beim Betreten meiner Zahnarztpraxis haben. Denn seit vielen Jahren gelten in zahnärztlichen Praxen allerhöchste und ständig überwachte Hygienestandards. Schutzeinrichtungen wie Mund-Nase-Masken, Einmalhandschuhe und entsprechende Absaugvorrichtungen reduzieren die Infektionsgefahr für Patienten und das Behandlungsteam auf ein Minimum. Sollten Sie als Patient bereits die bekannten Symptome wie trockenen Husten, Fieber oder Halsschmerzen haben, sollten Sie von sich aus, sofern kein akuter Schmerznotfall vorliegt, auf eine Behandlung bis zu Ihrer Genesung verzichten. In jedem Fall sollten Sie uns bitte rechtzeitig im Vorfeld telefonisch informieren.
Ihr Praxisteam Silke Kröger
Unter diesem Link:
https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Plakat-10-Hygienetipps.pdf
finden Sie die 10 wichtigsten Hygienetipps für Sie zu Hause.
Weitere wertvolle Links bei Interesse für Sie:
Aktuelle Informationen zum Coroanvirus BZgA:
Häusliche Quarantäne BBK:
Tipps für Eltern BBK:
BZgA Informationen zum Coronavirus:
BZgA Coronavirustest:
Wir informieren Sie regelmäßig über Neuigkeiten aus dem Bereich der Medizin und aus unserer Praxis.
Informationstag zum "Tag der Zahngesundheit"
Bald laden wir Sie wieder zu unserem "Tag der Zahngesundheit" ein. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich zum Thema Mundhygiene bei uns beraten. Weitere Informationen erhalten Sie am Praxisempfang.
Nachweis CompuGroup Medical über die Zertifizierung: ISO/IEC 27001, Auftragsverarbeitung und Zusammenarbeit mit Dienstleistern:
Unsere Praxissoftware wird gewartet, Akten- und Datenträger müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet werden. Immer dann, wenn ein externer Dienstleister auf Patienten- und Mitarbeiterdaten zugreifen kann, ist der Abschluss eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung (als Anlage zum Hauptvertrag) erforderlich. Wir als Auftraggeber müssen uns davon überzeugen, das der Dienstleister (CGM) die Vorschriften des Datenschutzes einhält und entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen durchführt. Das Zertifikat dient dem Nachweis der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten beim Auftragnehmer. Eine weitergehende Pflicht zur Kontrolle besteht nicht.
Gerne stellen wir Ihnen den Nachweis per Download zur Verfügung - ein weiterer Beweis dafür, wie wichtig und Ihr Datenschutz ist!