Aktuelle Informationen bzgl. SARS-CoV-2 Erreger (Covid-19, od. Coronavirus):
Einige aktuelle Informationen möchten wir Ihnen vor dem Besuch bei uns in der Praxis geben:
- Eine erste Risikoanamnese und Beratung durch uns erfolgt gerne am Telefon für Sie.
Bei Erkältungssymptomen begeben Sie sich bitte nicht selbst in unsere Zahnarztpraxis, sondern melden sich vorher bei uns telefonisch!
Wenn Sie zu uns in die Praxis kommen:
1. Desininfizieren Sie sich bitte links am Eingang die Hände.
2. Halten Sie bitte zu allen Personen, außer dem Behandlungsteam, 2m Abstand.
3. Lassen Sie bitte im Wartezimmer immer mind. einen Stuhl Abstand.
4. Begleitpersonen bitten, wenn möglich die Praxis zu verlassen und den Patienten erst nach Behandlungsende vor der Praxis abholen.
5. Vor dem Verlassen unserer Praxis desinfizieren Sie sich bitte erneut die Hände rechts vor der Ausgangstür.
- Den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie unter der: 116 117.
- Wir können Sie ggf. telefonisch Krankschreiben und die AU postalisch zustellen.
- Rezepte und Überweisungen sind ebenfalls postalisch möglich.
Wir hoffen Ihnen hiermit behilflich zu sein, und freuen uns auf Ihren Besuch bei uns in der Praxis. Unter dem Reiter Aktuelles finden Sie bei Interesse gerne noch zusätzliche Informationen.
Ihr Praxisteam
Silke Kröger
Wir informieren Sie regelmäßig über Neuigkeiten aus dem Bereich der Medizin und aus unserer Praxis.
Informationstag zum "Tag der Zahngesundheit"
Bald laden wir Sie wieder zu unserem "Tag der Zahngesundheit" ein. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich zum Thema Mundhygiene bei uns beraten. Weitere Informationen erhalten Sie am Praxisempfang.
Nachweis CompuGroup Medical über die Zertifizierung: ISO/IEC 27001, Auftragsverarbeitung und Zusammenarbeit mit Dienstleistern:
Unsere Praxissoftware wird gewartet, Akten- und Datenträger müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet werden. Immer dann, wenn ein externer Dienstleister auf Patienten- und Mitarbeiterdaten zugreifen kann, ist der Abschluss eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung (als Anlage zum Hauptvertrag) erforderlich. Wir als Auftraggeber müssen uns davon überzeugen, das der Dienstleister (CGM) die Vorschriften des Datenschutzes einhält und entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen durchführt. Das Zertifikat dient dem Nachweis der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten beim Auftragnehmer. Eine weitergehende Pflicht zur Kontrolle besteht nicht.
Gerne stellen wir Ihnen den Nachweis per Download zur Verfügung - ein weiterer Beweis dafür, wie wichtig und Ihr Datenschutz ist!
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